Rechtsprechung
BVerwG, 31.08.1995 - 11 B 118.95 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,17157) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Wertabschlag wegen Überschwemmungsgefahr - Bewertung eines nicht mehr existierenden landwirtschaftlichen Grundstücks - Ermittlung des Wertes landwirtschaftlich genutzter Grundstücke - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 23.02.1995 - 13 A 93.908
- BVerwG, 31.08.1995 - 11 B 118.95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 11 B 118.95
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Sache dann zu, wenn für die Entscheidung der Vorinstanz eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 11 B 118.95
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Sache dann zu, wenn für die Entscheidung der Vorinstanz eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 22.01.1975 - V B 98.72
Bodenschätzung - Abfindung - Natürliche Ertragsbedingungen - Nutzungswert eines …
Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 11 B 118.95
Danach ist, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen hat (vgl. z.B. Beschluß vom 22. Januar 1975 - BVerwG 5 B 98.72 - Buchholz 424.01 § 28 FlurbG Nr. 3), die Heranziehung der Schätzungsergebnisse der sogenannten Reichsbodenschätzung im Bewertungsverfahren (§§ 27 ff. FlurbG) grundsätzlich unbedenklich.